Gewährleistung
Das BGB sichert Ihnen mit den §§ 439 und 476 das Recht auf mangelfreie Ware.
Bitte beachten Sie aber das Gewährleistung nicht gleich Garantie ist, manche Hersteller gewähren für ihre Produkte eine garantizeit in welcher das Produkt beim Hersteller getauscht oder repariert werden kann.
Als Händler bieten wir Ihnen für jedes unserer Produkte automatisch die gesetzliche Gewährleistung an, sollte ein Produkte von seiten des Herstellers darüber hinaus über eine extra Garantie verfügen so werden wir Sie im Schadensfall darüber informieren und bei der Umsetzung behilflich sein.
Ein Rechtsanspruch gegen uns kann daraus aber nicht abgeleitet werden.
- Die Gewährleistung ist gesetzlich garantiert und läuft 24 Monate bei Neuware. Sie deckt Schäden ab, die die Ware von Anfang an zumindest im Ansatz hatte.
- Verbraucher können damit einen beschädigten Artikel in den ersten sechs Monaten problemlos beim Verkäufer reklamieren. Nach Ablauf von sechs Monaten muss der Käufer aber beweisen, dass der Schaden von Anfang an vorhanden war.
- Die Garantie ist hingegen eine freiwillige Leistung des Herstellers (Herstellergarantie) oder des Händlers (Händlergarantie). Diese können Dauer und Bedingungen frei bestimmen. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt daneben immer bestehen.